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NICHT GEFÄHRLICHE ABFÄLLE


VERWERTBARER BAUSCHUTT (AVV 17 01 07)
Zum verwertbaren Bauschutt zählen ausschließlich mineralische Stoffe, aus Abbrüchen von Gebäuden, aus Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau oder aus Renovierungsarbeiten im privaten Bereich. Zum Beispiel: Mauerwerk, Ziegel, Fliesen, Keramik, Beton, Pflastersteine, Natursteine, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Marmor. Diese Bauschuttsorten können nur dann als verwertbarer Bauschutt entsorgt werden, wenn keine anderen Materialien (Fremdstoffe) wie z.B. Folie, Styropor, Tapetenreste, Holzreste, Kabelabschnitte o.ä. anhaften oder enthalten sind.

BODENAUSHUB (AVV 17 05 04)
Hier handelt es sich um nicht kontaminiertes Aushubmaterial, dass bei Baggerarbeiten, Geländeplanien oder sonstigen Aushubarbeiten anfällt. Beispiel: Erde, Lehm, Sand, Mutterboden.
>> Entsorgung nur möglich, nach Vorlage einer unterschriebenen vereinfachten Unbedenklichkeitserklärung durch das LRA Bodenseekreis.

BAUSTOFFE AUF GIPSBASIS (AVV 17 08 02)
Umgangssprachlich handelt es sich hierbei um nicht verwertbaren Bauschutt der in zwei Klassen eingeteilt wird . Deponieklasse I: Flachglas, Fensterscheiben ohne Anhaftungen z.B. Kitt, Glasbausteine, Spiegel (ohne Rahmen), Verbundglas (ohne Rahmen), Bims, Ytong. Deponieklasse II: leicht verunreinigter Bauschutt, Kaminabbruch, Schlacke, Putz (kein Leichtputz) Rigips ohne Anhaftungen, Gipsreste, Gipskarton, Fermacel.

BAU- UND ABBRUCHHOLZ (AVV 17 02 01 UND 17 02 04)

Die bei Abbrucharbeiten, Um- und Neubauten anfallenden Holzabfälle werden in 4 Kategorien eingeteilt: Holz Sorte A I – IV. Kategorie A I – III  ist unbehandeltes, natur belassenes, lackiertes Holz zum Beispiel aus dem Innenbereich Holztäfelungen, Möbel, Innentüren und Zargen, aber auch Paletten, Spannplatten, Paneelen. Kategorie A IV (gefährlicher Abfall): ist behandeltes, imprägniertes Holz zum Beispiel Außentüren, Zargen, Fachwerk, Dachbalken, Dachlatten, Holzbalkone, Gartenzäune, Palisaden, Gartenmöbel, Altfenster.

GRÜNABFÄLLE (AVV 20 02 01)
Im privaten Bereich ebenso bei den Kommunen, auf Friedhofs- und Parkanlagen, in Freibädern fallen Grünabfälle an. Hierzu gehören Heckenschnitt, Laub, Gras, Pflanzen, Blumen, Baumschnitt. Gesondert zu entsorgen sind Wurzelstöcke, Baumstämme und sehr dicke Äste.

GEMISCHTE BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (AVV 17 09 04)

Diese Mischung aus Abfällen entsteht bei Abbrüchen, Entrümpelungen, Um-Aus-,Neubauten. Es handelt sich um ein Gemisch aus diversen Baumaterialien wie z.B. Holzabschnitte, Verpackungsmaterial, Gipskarton u. Heraklith mit Anhaftungen, Kabelabschnitte, PVC, Teppiche, Tapetenreste, leere Eimer und Säcke, Kehricht, Laminat. Ausgenommen sind Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Spraydosen, Batterien, Öle und Fette usw.

GEMISCHTE SIEDLUNGSABFÄLLE (AVV 20 03 01)
Als Siedlungsabfälle bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten, Wohnungsauflösungen und Gewerbeabfälle aus Handwerk und Industrie Ausgenommen sind ebenso Sonderabfälle, die speziell transportiert und entsorgt werden müssen.

WERTSTOFFE
Unvermischte, sortenreine, gesondert gesammelte Abfallarten wie zum Beispiel Kartonagen, Altpapier, saubere Folie, Glas, Schrott können wieder verwertet werden. Kleinmengen (haushaltsübliche Mengen) dürfen von Privatpersonen auf den Wertstoffhöfen des Landratsamtes Bodenseekreis kostenlos abgegeben werden.


GEFÄHRLICHE ABFÄLLE IM BAUBEREICH



KOHLEN- UND TEERHALTIGE PRODUKTE (AVV 17 03 03)
z.B. Dachpappe, Teerbahnen, Böden mit teerhaltigem Anstrich.
Annahmebedingungen des LRA Bodenseekreis:
-    Im Vorfeld muss eine Analyse auf den PAK Gehalt und Asbest vorgelegt werden.
-    Annahme nur verpackt in staubdichten, verschlossenen Big-Bags.
-    Asbesthaltige Teerabfälle mit einem PAK-Gehalt von über 800 mg/kg können derzeit im Bodenseekreis nicht entsorgt werden.
ANDERES DÄMMMATERIAL DAS AUS GEFÄHRLICHEN STOFFEN BESTEHT ODER SOLCHE ENTHÄLT (AVV 17 06 03)
z.B. Glaswolle, Steinwolle, Dämmplatten (Anlieferung und Annahme auf der Deponie nur in Säcken verpackt!!)

ANDERES DÄMMMATERIAL DAS AUS GEFÄHRLICHEN STOFFEN BESTEHT ODER SOLCHE ENTHÄLT (AVV 17 06 03)
z.B. Glaswolle, Steinwolle, Dämmplatten (Anlieferung und Annahme auf der Deponie nur in Säcken verpackt!!)

ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE (AVV 17 06 05)
Eternit - Asbesthaltige Rohre, Blumentröge, Dacheindeckungen (Anlieferung und Annahme auf der Deponie nur vorschriftsmäßig verpackt in BIG BAG oder Plattensäcke!!)

HOLZ SORTE A IV (AVV 17 02 04 ODER 19 12 06)
behandeltes, imprägniertes Holz.

Teilweise können die gefährlichen Abfälle über unsere Sammelentsorgungs-nachweise entsorgt werden. Die hierfür notwendigen Begleitpapiere werden von uns elektronisch erstellt.

Detaillierte Auskünfte zu Abfallsorten, Annahmekriterien auf den Deponien, Verpackungsvorschriften, Sortier- und Trennpflicht von Abfällen, sowie aktuelle Vorschriften und Änderungen erhalten Sie auch beim Abfallwirtschaftsamt des LRA Bodenseekreis.

 

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